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In der Bundesrepublik Deutschland regelt § 89 StrVollzGes, dass ein Gefangener in Einzelhaft genommen werden kann, er also unausgesetzt von anderen Gefangenen abgesondert wird, wenn dies unerlässlich ist, um Gefahren für Sicherheit und Ordnung abzuwenden.

Ich selbst saß seit 1996, mit kurzer "Auflockerung" im Jahre 1998, ununterbrochen bis 2006 in Isolation, d.h. 23 Stunden des Tages verbrachte ich in der Zelle, nur mit einem kleinen Radio, ein paar Büchern und Aktenordnern. Postverkehr wird ebenso überwacht wie die Besuche.

Nach dem die Isolation 2006 soweit gelockert wurde, dass ich täglich eine Stunde mit 7 – 8 anderen, ebenfalls in Absonderung befindlichen Insassen in den Hof der JVA durfte, wurde im Mai 2007 die Einzelhaft gänzlich aufgehoben.

Ob Isolation ein Angriff auf die Menschenwürde ist, habe ich schon an anderer Stelle diskutiert, die Texte hierzu finden sich im Archiv unter „Isolationshaft“ unter den Titeln "4 Jahre Isolationshaft", „8 Jahre Isolationshaft – eine Zwischenbilanz", „10 Jahre Knast – oder in der Höhle“

Nun, 10 Jahre in Isolation zu verbringen ist sicher nicht leicht, aber meine Psyche ist stabil und die Solidarität von außerhalb des Gefängnisses hilft sehr und tut gut.





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last modified 09.11.2011 | webmaster