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Die Bonusmeilenaffäre

Bonusmeilen-Affäre – Der Staatsanwalt hat gesprochen

In Deutschland dürfen die Mitglieder des Parlaments für Dienstreisen auf Staatskosten die Fluggesellschaft Lufthansa benützen. Für ihre Business-Class-Flüge, die die Staatskasse bezahlt, schreibt Lufthansa den Abgeordneten sogenannte „Bonusmeilen“ gut. Diese „Bonusmeilen“ konnten die Abgeordneten dazu verwenden um selbst kostenlose Urlaubsflüge z.B. nach Thailand (Rezzo Schlauch, Grüne) oder andere ferne Länder zu gönnen. Im Sommer 2002 kam heraus, daß zahlreiche Abgeordnete sich auf diese Weise bereicherten, obwohl ein Beschluß vorlag aus welchem sich ergab, daß „Bonusmeilen“ nicht für private Zwecke mißbraucht werden dürfen, sondern für künftige Dienstreisen zu verwenden sind.

Daß Politiker der konservativen Partei CDU sich über diesen Beschluß hinwegsetzten verwundert nicht. Mit Überraschung nahmen jedoch viele zur Kenntnis, daß auch Abgeordnete der Sozialisten und der Grünen-Partei, die bislang hohe ethische Ansprüche propagierten, sich an den Bonusmeilen bereicherten. Dabei gilt zu berücksichtigen, daß jeder und jede Abgeordnete pro Monat circa 10000 ¤ (incl. Kostenerstattung für Bürokosten) verdient. Wahrlich kein Betrag der diese Abgeordneten am Hungertuch nagen lässt.

Ich nahm mir die Freiheit, wie andere Bürger auch, die Abgeordneten anzuzeigen wegen des Verdachts der Unterschlagung, der Untreue und des Betruges. Schließlich waren sie nicht befugt die Bonusmeilen die für Dienstreisen gewährt wurden, für private Luxusreisen zu mißbrauchen. Am 20.9.02 wurde mir der Bescheid der Saatsanwaltschaft Berlin zugestellt (Az 76 Js 642/02), mit welchem die Strafanzeigen zurückgewiesen wurden. Mit recht fadenscheinigen Gründen wurde auf 16 Seiten ausgeführt weshalb die Abgeordneten sich nicht strafbar gemacht hätten.

Da der Bescheid der StA ziemlich lang ist, ist er hier nicht veröffentlicht.


Thomas Meyer-Falk, c/o JVA Z. 3117, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal




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last modified 21.11.2017 | webmaster