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Prozess wegen Bush-Besuch 2006

Erinnert sich nur noch einer oder eine an George W. Bush jr., den ehemaligen US-Präsidenten?

Zur seinerzeit „teuersten Grill-Party“ Deutschlands hatte Merkel ihn nach Mecklenburg-Vorpommern in ihren Wahlkreis eingeladen.

Da die Landesregierung auf einem Kostenaufwand in zweistelliger Millionenhöhe sitzenblieb, frug ich nach den entsprechenden Rechnungen der an den Schutzmaßnahmen beteiligten Bundesländer beim Innenministerium an. Dieser Antrag auf Informationszugang basierte auf dem in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Informationsfreiheitsgesetz. Nachdem das Ministerium den Antrag ablehnte, wandte ich mich zuerst an den zuständigen Landesbeauftragten für Informationsfreiheit; dort beanstandete man die Weigerung des Innenministeriums. Dessen ungeachtet beharrte das Land auf der Verweigerung der Offenlegung der Rechnungen.

Hierauf hin beantragte ich beim Verwaltungsgericht Schwerin Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen das Land; die PKH wurde bewilligt.

Nun endlich am 5. März 2010 findet die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Schwerin (Wismarsche Str. 323 a, Saal II im 2. OG um 9.00 Uhr) in Sachen Meyer-Falk gegen Innenministerium statt. Vertreten werde ich von Rechtsanwalt Stefan Schulz (Kanzlei Lorentz, Macht, Fandel in Schwerin).

Das Gericht hätte keine PKH bewilligt, hätte die Sache keine Aussicht auf Erfolg. Es bleibt abzuwarten, ob nun 2010 endlich die Rechnungen für einen der teuersten Polizeieinsätze des Landes, nur um eine Grillparty von Merkel und Bush zu „schützen“, offengelegt werden müssen.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
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last modified 21.11.2017 | webmaster