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Zensur durch Bundesgerichtshof?

Zensur durch Bundesgerichtshof ?

Vor wenigen Wochen wurde auf Antrag der Generalbundesanwältin
Herr Redouane El Habhab inhaftiert. Ihm wird die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zur Last gelegt; Konkret soll er eine Widerstandsbewegung im Irak unterstützt haben.

Vor wenigen Wochen wurde auf Antrag der Generalbundesanwältin
Herr Redouane El Habhab inhaftiert. Ihm wird die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zur Last gelegt; Konkret soll er eine Widerstandsbewegung im Irak unterstützt haben.

Als ich ihm mit Schreiben vom 11.07.2006 ein paar Zeitungsartikel über seine Verhaftung zuleitete, heftete ich als Absender ein Adressetikett bei.
Über meinen Absender steht zu lesen :
Muslime verteidigen. Solidarität mit dem Widerstand gegen die Besatzung im Irak und Palästina.

Die Generalbundesanwältin beantragte daraufhin beim Bundesgerichtshof (BGH)
Die Anhaltung diese Zettels.
Ohne mir zuvor rechtliches Gehör zu gewähren entschied Richter Dr. WOLST am 25.07.06 : “ Der (...) Zettel wird angehalten und dem Absender zurückgesandt.“
Als Begründung wurde lapidar mit zwei Sätzen festgestellt : “ Der Text auf dem Zettel ist geeignet, als Kampfaufruf verstanden zu werden. Bei Weitergabe des Zettels wäre eine Gefährdung der Ordnung in der Anstalt zu besorgen.“

Von Meinungsfreiheit hält man am BGH offenbar nicht viel.
Die Forderung nach Solidarität als “ Kampfaufruf “ zu qualifizieren, stellt die Voreingenommenheit des Gerichts deutlich heraus. Und selbst wenn es ein Kampfaufruf wäre, warum sollte er die Ordnung in einem deutschen Knast “ gefährden “ ?
Solidarität mit den Opfern ist offenkundig gefährlich !


Thomas Meyer–Falk, c/o JVA – Z. 3117, Schönbornstr. 32, D – 76646 Bruchsal
http://www.freedom-for-thomas.de




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last modified 21.11.2017 | webmaster