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Keine Klagen mehr gegen Knast

Seit einigen Jahren beschäftige ich mich intensiv mit der Materie des Strafvollzugrechts - gezwungenermaßen, sitze ich doch in Haft ( Website von Thomas). Angestoßen durch eine Diskussion über einen meiner Texte ( "Antisemitismus und Knast"), ich hatte berichtet, mich bezüglich antisemitischer Schmierereien in der Haftanstalt und der Reaktion eines Schließers hierauf, brieflich an das Landesamt für Verfassungsschutz gewandt zu haben, kam ich nun zu dem Schluss, meine "Klagetätigkeit" vor dem Strafvollzugsgericht zu beenden und die noch anhängigen zahlreichen Anträge zurück zu ziehen.

Im Folgenden möchte ich kurz erklären, welche Überlegungen zu dieser Entscheidung geführt haben:
In meinem Schreiben an das Landgericht führte ich nun u.a. aus, dass ich diesen Staat ebenso wenig anerkennen würde, wie dessen Institutionen, z.B. Gerichte. Diese Feststellung hat primär deklaratorische Funktion, aber sie ist nichtsdestotrotz wichtig, denn wer sich auf den Weg revolutionären Widerstandes begibt, handelt inkonsequent, wenn er sich der Gerichte, der Normen der Gesetze jenes Systems oder Staates bedient, den er ablehnt.
Dieser Gedanke kam mir schon des öfteren in den Sinn und verursachte mir angesichts meiner Inkonsequenz ein Bauchgrimmen, andererseits dachte ich, es könne auch ganz passend sein "Sand ins Getriebe" zu streuen und die Vollzugswirklichkeit in ihrer ganzen Absurdität vorzuführen.
Der Preis hierfür, selbst wenn ich mitunter vor Gericht gegen Anordnungen der Justizvollzugsanstalt obsiegte, ist mir jedoch zu hoch geworden, denn zum einen ist da der Verlust der Glaubwürdigkeit und zum anderen das beklemmende Gefühl der Inkonsequenz und politischen Doppelzüngigkeit; denn wie will ich glaubhaft für eine Veränderung bestehender Verhältnisse eintreten, wenn ich zugleich bundesdeutsche Vollzugsgerichte mit Klagen gegen die Gefängnisleitung in Anspruch nehme?

Dass vor den Gerichten Gerechtigkeit nicht zu erwarten ist, dürfte allgemein bekannt sein, es kann eine Gerechtigkeit im Unrecht nicht geben. Die Beendigung der "Klagetätigkeit" sollte nicht missverstanden werden als ein "nachgeben"; eine solche Interpretation wäre meines Erachtens verfehlt und ginge davon aus, dass vor einem Gericht Gefangenen tatsächlich so etwas wie Gerechtigkeit widerfahren würde.
Es gibt auch im Gefängnis ausreichende Formen des Widerstandes, dazu bedarf es nicht der Inanspruchnahme der Gerichte! Die "Berichterstattung" beispielsweise werde ich mit Sicherheit nicht einstellen und ich werde auch weiterhin nicht mit der Justiz "kooperieren"; die Entscheidung, künftig nicht mehr gegen die Anordnungen der Gefängnisleitung vorzugehen ist lediglich konsequent und logisch.




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last modified 23.11.2017 | webmaster