de | en


index


texte


soli-aktionen


thomas


links


situation


karikaturen


impressum
Freilassung Meyer-Falk?

Freilassung von Meyer-Falk?

Vor bald 12 Jahren wurde ich von der Polizei verhaftet und 1997 zu 11 Jahren 6 Monaten Haft, sowie Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt. In drei weiteren Prozessen kamen insgesamt fünf Jahre drei Monate hinzu, da sich diverse Politiker und Juristen im Staatsdienst von mir beleidigt und wahlweise bedroht oder genötigt fühlten.

Zwei Drittel der Strafen waren im November 2007 verbüsst; deshalb beantragte ich im Vorfeld meine Freilassung aus der Haft. Denn gem. § 57 Strafgesetzbuch ist eine Entlassung nach 2/3 der Haftzeit möglich, sofern dies „unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgmeinheit“ zu verantworten ist, sprich es darf keine weitere Straffälligkeit zu erwarten sein (faktisch erfolgt nur in ca. 30 % der Fälle solch eine vorzeitige Freilassung).

Bedingt durch Überlastung der Richter, Krankheit des Vorsitzenden Richters Kleinheinz und einen Verteidigerwechsel, zog sich das Verfahren hin.

Die Vollzugsanstalt Bruchsal, in Gestalt von Frau Oberregierungsrätin Göbel, nahm mehrfach Stellung: Eine vorzeitige Entlassung könne ihrer Ansicht nach nicht befürwortet werden.
Ursächlich sei, dass ich keine „echte Empathie mit den Opfern (meiner) Taten“ zum Ausdruck bringe, vielmehr den objektiven Tatbestand in Frage stelle, wenn ich schreibe, Politiker/Richter hätten sich von mir bedroht g e f ü h l t .
Gespräche mit Sonder-/Fachdienster der Anstalt würde ich ablehnen. Zwar sei ich im „Umgang mit den Bediensteten der JVA (...) deutlich zurückhaltender geworden“ (bezogen auf meine „Beschwerdefreudigkeit“), jedoch ermöglichte ich nach wie vor, so die Anstalt in ihrer jüngsten Stellungnahme, dem Personla keinen „tieferen Zugang zu (meinem) persönlichen Erleben und Empfinden“.

Mit Verfügung vom 18. April 2008 ordnete das Gericht nunmehr die Einholung eines kriminalprognostischen Gutachtens an. Bestellt wurde Prof. Dr. Foerster (Universität Tübingen) zum Sachverständigen. Da ich ab Juni 2008 in der Anstaltsschule einen Lehrgang besuche (für den jeder Teilnehmer 500 Euro bezahlen muss), bat ich den Gutachter, erst nach Abschluss des Kurses die Untersuchung durchzuführen. Diesem Wunsch trug dieser Rechnung und kündigte an, im November oder Dezember zu erscheinen.
Mit der JVA Bruchsal streite ich mich jedoch noch herum, wo die Begutachtung durchgeführt werden soll; Frau Göbel wünscht eine Verlegung nach Tübingen, da sich so evtl. wertvolle Erkenntnisse darüber ergeben könnten, wie ich unter veränderten Örtlichkeiten reagiere. Ich selbst ließ wissen, die Exploration abzulehnen, sollte man mich nach Tübingen in die dortige Anstalt überstellen.

Dies hat damit zu tun, dass man als sogenannter „Transportgefangener“ in aller Regel in einer relativ unsauberen, kahlen Transportzelle zwei/drei Wochen ausharren muss. Besuche/Telefonate sind gar nicht oder kaum möglich, Freizeitangebote tendieren gegen null; ganz abgesehen davon, dass schon die Form des Transports in den großen Gefangenentransportbussen, auch nach Ansicht einiger Juristen menschenunwürdig ist.

Die allermeisten Gefangenen machen das Spiel der Justiz mit, steigen brav in den Bus und sitzen dann artig in den Transportzellen; nur um hinterher wütend davon zu berichten, wie übel die Bedingungen dort gewesen wären und man doch „eigentlich“ etwas dagegen tun müsse.

Mein Verteidiger hat deshalb dem Gericht mitgeteilt, entweder die Exploration finde in Bruchsal statt, oder gar nicht. Ich selbst ergänzte noch, der Anstalt stehe es frei, mein Verhalten unter veränderter Örtlichkeit zu testen, in dem man mich in den offenen Vollzug verlege (was diese freilich ablehnt).

Realistischerweise muss festgestellt werden, eine vorzeitige Entlassung ist nicht zu erwarten. Kein Gutachter wird einem Gefangenen nach bald 11 jahren in Isolationshaft (denn bis Mai 2007 saß ich in Einzelhaft) eine hohe Wahrscheinlichkeit für ein straffreies Leben bescheinigen. Aber ohne eine solche positive Prognose erfolgt keine Freilassung.

Und dann ist da auch noch die Frage nach den (eigenen) Prinzipien! Ich bin unverändert der Ansicht, mir steht meine Freiheit zu – ohne Bedingungen irgendwelcher staatlichen Stellen. Und was ich nach der Haft machen werde, ist meine Sache und kein Gericht, kein Gefängnisjurist hat zu beurteilen, ob das was ich machen werde, mit den Gesetzen dieses Staates in Einklang steht oder vielleicht auch nicht. Will ich meine Bewegungsfreiheit um den Preis der moralischen Korrumpierbarkeit rückgewinnen, in dem ich mich auf die mal mehr, mal weniger subtilen Spiele dieses Staates einlasse? Wozu nämlich an erster Stelle die Unterwerfung gehört!

Und an diesem Punkt sage ich einfach und schlicht: „Nein!“. Nein, das möchte und werde ich nicht, selbst wenn das bedeutet, dass die Anstalt ihre Tore freiwillig weiterhin nicht für mich öffnen wird. War es Mao, der schrieb, im Kampfe mit dem Feind sei jede Lüge erlaubt? Soll ich mich also, wie so viele Gefangene, an die Sozialarbeiterin, die Psychologin, die Abteilungsjuristin, die Richter und den Gutachter ranwanzen, ihnen schöne Augen machen und einreden, was für ein guter, angepasster Mensch ich nun geworden sei?
Und auch an diesem Punkt sage ich einfach und schlicht: „Nein!“.

Das hat nichts damit zu tun „Märtyrer“ spielen zu wollen, sondern es widert mich geradezu körperlich an, mich verbiegen zu müssen. Mir tun all jene Gefangene leid, die sich auf die Spielchen der Justiz vorne herum einlassen und hinten herum schimpfen und fluchen. Ist mir meine Freiheit wichtig? Ja!
Ja, mir ist meine Freiheit wichtig; aber mir ist auch der Weg dorthin wichtig.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
homepage: www.freedom-for-thomas.de
blog: http://www.freedomforthomas.wordpress.com




Creative Commons-Lizenzvertrag           
last modified 23.11.2017 | webmaster