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Gefangene schuften für den Krieg

In Deutschland sind Gefangene verpflichtet zu arbeiten, sofern die zugewiesene Arbeit von ihnen körperlich geleistet werden kann. Rechtlich handelt es sich hierbei um Zwangsarbeit, wie das Grundgesetz (Artikel 12 Absatz 3) in erfreulicher Klarheit feststellt; manche arbeiten auch für den Krieg.


Schuften für die Rüstung


Die im 19. Jahrhundert erbaute Justizvollzugsanstalt Straubing (Bayern) verpflichtet schon seit langer Zeit Teile der Insassenschaft für die Firma MTU (http://www.mtu.de) zu arbeiten. MTU ist aktiv an der Rüstungsproduktion beteiligt und liefert Triebwerke für – wie es wörtlich heißt – „Luftfahrtgeräte der Bundeswehr“, insbesondere auch den Eurofighter.

Hieran beteiligt sind, wie gesagt, auch Gefangene der JVA Straubing
(http://www.justizvollzug-bayern.de/JV/Anstalten/JVA_Straubing/), wo nötig, müssen die Gefangenen dann auch an Wochenenden „Sonderschichten“ (so Felix Wadewitz, „Recht und billig“ in impulse, März 2012, S. 82) fahren und erhalten pro Arbeitstag einen Lohn „zwischen 8,51 Euro und 14,18 Euro“ (a.a.O., S. 83).

Der Betrieb von MTU in der Haftanstalt ist ganz offiziell als „Luftfahrtbetrieb für Luftgeräte der Bundeswehr“ zugelassen. Durch ihre erzwungene Mitarbeit sind also auch Gefangene eingebunden in kriegerische Konflikte.


Proteste hiergegen?


Wie Betroffene aus der JVA Straubing berichten, sind die Arbeiter dort überwiegend „stolz“ auf ihre „verantwortungsvolle“ Tätigkeit, d.h. es existiert nicht ansatzweise ein Problembewusstsein. Hierzu mag auch beitragen, dass die Anstaltsleitung hart gegen Gefangene vorgeht, die offensiv die Arbeit verweigern: die Palette der Restriktionen reicht hin bis zur zeitweisen Isolierung der Betreffenden (z.B. durch „Arrest“, der bis zu vier Wochen dauern kann).


Aktuelle Diskussion um IKEA


Nach einem schwedischen Fernsehbericht wird nun auch in Deutschland (wieder) über die Rolle des bekannten Möbelhauses IKEA diskutiert; denn IKEA hatte zu DDR-Zeiten Aufträge in die DDR vergeben und dort mussten Gefangene unter unwürdigen Bedingungen IKEA-Produkte herstellen.

Auch wenn es sich verbietet, die materiellen Haftbedingungen, die in der DDR vorherrschten, mit jenen heute in Verbindung zu bringen, so kann dennoch hinterfragt werden, welche systemischen Gemeinsamkeiten bestehen und weshalb heute zwar Kritik an der Ausbeutung der DDR-Gefangenen geübt, jedoch die Praxis in BRD-Gefängnissen nicht ansatzweise kritisch reflektiert und erst recht nicht zur Diskussion gestellt wird.


Wo kann gegen die Beteiligung der Gefangenen an der Rüstungsproduktion Protest eingelegt werden?


Richtige Ansprechpartner sind sicherlich der Vorstandsvorsitzende von MTU Herr Egon W. Behle Adressse von MTU: Dachauer Straße 665 D-80995 München, E-Mail:
info@mtu.de; Kontaktformular für E-Anfragen:
http://www.mtu.de/de/globals/contact/index.html),

auch der Leiter der JVA Straubing
Herr Matthias Konopka (poststelle@jva-sr.bayern.de;
matthias.konopka@jva-sr.bayern.de)
der, dies nur am Rande, wenn er sich mal vor Ort in den Produktionsstätten von MTU ein Bild verschaffen möchte, nach Aussagen von Augenzeugen von einem Kordon Sicherheitsbeamter umgeben ist und Anweisung erteilen lässt, dass sich „kein Inhaftierter näher als auf 10 Meter“ nähern dürfe.
Aber auch die politisch verantwortliche Justizministerin
Frau Beate Merk (e-mail: beate.merk@stmjv.bayern.de)
ist richtige Adressatin von Protesten.



Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA-Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
http://www.freedom-for-thomas.de
http://www.freedomforthomas.wordpress.com





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last modified 23.11.2017 | webmaster