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Rechtsbeugung durch Strafrichter?

In einer gegen mich geführten Strafsache habe ich nun den zuständigen Richter wegen des Verdachts der Rechtsbeugung angezeigt. Zur Zeit sitze ich in Haft und seit 1999 wird gegen mich ermittelt, weil ich u.a. Schröder einen ?Stiefellecker Bushs? genannt und andere Politiker (Beckstein, Koch), sowie Richter beleidigt und/oder bedroht haben soll.


Zur Vorbereitung der Verteidigung werden auch die von der JVA angelegten Gefangenenakten benötigt; jedes Gefängnis führt über seine Insassen (so auch über mich) umfangreiche Akten. Da mehrere Anzeigen durch die JVA erfolgten zog im Sommer 2002 Richter am Amtsgericht MÜLLER ?in Karlsruhe- diese Akten bei, verweigerte aber meinem Anwalt die Einsicht.
Mit Beschluß vom 17.03.03 genehmigte MÜLLER in Teile der Akten Einsicht, auf telefonische Beschwerde der JVA nahm er aber diesen Beschluß zurück.


Nun heißt es, dass das Strafvollstreckungsgesetz als speziellere Vorschrift vorgehe und eine Akteneinsicht gemäß Strafprozessordnung nicht möglich sei.
Eine objektiv willkürliche Argumentation, Akteneinsicht ist, wie der Menschenrechtshof feststellte, in Strafsachen ein Menschenrecht.
Nur wenn das Justizministerium eine so genannte Sperrerklärung abgibt ( §96 Strafprozeßordnung) darf Akteneinsicht verwehrt werden; eine solche Erklärung liegt ?natürlich- nicht vor.


Wer möchte, kann brieflich (Amtsgericht , Schlossplatz 23, 76133 Karlsruhe) bei Richter MÜLLER zu Aktenzeichen: 1 Ls AK 210/99 die Einhaltung eines fairen Verfahrens fordern, oder auch per Telefax: 0721-926 66 47.
Vielleicht hilft öffentlicher Protest, dass die Verteidigung nicht weiter behindert wird?




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last modified 21.11.2017 | webmaster