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“ Bayrischer Innenminister zerrt Liedermacher vor Gericht “

“ Bayrischer Innenminister zerrt Liedermacher vor Gericht “




Günter Beckstein, bekannter bayrischer Innenminister, hat seine besondere Freude daran, den Liedermacher Hans Söller vor Gericht zu zerren, weil er – Beckstein – sich gekränkt fühlt.

Ein kurzer Rückblick : wir erinnern uns an das Frühjahr 1998 als Beckstein alle Register zog um “ Intensivtäter Mehmet “ geboren und aufgewachsen in München, in die türkische “ Heimat “ zu deportieren – und die völlig unbescholtenen Eltern gleich mit. Erst Jahre später setzte das Bundesverwaltungsgericht diesem Amoklauf
ein Ende und “ Mehmet “ durfte wieder nach München zurück kommen.

Das “ Engagement “ Becksteins im Hinterkopf textete Söller einen Song, dieser erschien 2001 auf CD. In diesem Lied “ Mei Angst “ (für Nicht – Bayern :
“ Meine Angst “) heißt es in der vierten Strophe (zitiert nach Süddeutsche Zeitung, 16. Januar 2006) :

“ Früher hams Hitler gehoaßen oder Himmler / wisst´s es no, heit hoaßn´s Beckstein und Haider / früher warn´s de Juden, heit de Türken / des kimmt ja echt aufs selbe raus / Ihr schürt´s den Hass von Millionen / und suachts für eure Fehler Leut / de ma verhoazen ko wie damals / und koana merkt´s, was ihr da treibts. “


Auf Strafanzeige Becksteins, wurde der Songpoet zu 18.000 Euro Geldstrafe verurteil, in der Berufungsinstanz freigesprochen und steht zur Zeit erneut vor Gericht, weil die Staatsanwaltschaft den Freispruch erfolgreich angefochten hatte.

Dieser sensible Herr Beckstein veranlasste schon 1999 eine Verurteilung Söllners, da dieser ihn mit einem “ Klostein “ verglich und meinte, dort wo einst ein Vogel aus hohen Lüften ein bisschen Vogelscheiße absonderte und zu Boden fiel, dort sei Beckstein geboren worden.

Da kurz vor Söllners damaliger Verurteilung (ein sechsstelliger DM – Betrag !) ein ebenfalls “ königlich “ – bayrisches Amtsgericht eine Nürnberger Polizistin zu läppischen 4000 DM Geldstrafe verurteilte, weil diese einem Griechen, der vor einer Personalienkontrolle wegrannte, in den Rücken schoss und tötete, schrieb ich einen Brief an Beckstein.

Für diesen wurde ich dann 2004 zu 7 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil Beckstein sich beleidigt fühlte.
Ich hatte gefragt was denn an den Äußerungen Söllners strafbar sein soll und bemerkte, die Wahrheit bleibe doch die Wahrheit. Dies wurde als strafbare Beleidigung bewertet.

Thomas Meyer – Falk, c/o JVA – Z. 3117,
Schönbornstr. 32, D – 76646 Bruchsal,
Homepage : http://www.freedom-for-thomas.de “




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last modified 21.11.2017 | webmaster