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Der Terrorist will nicht resozialisiert werden


Der Terrorist will nicht resozialisiert werden

Mit dieser Überschrift überschreibt Professor Michael Pawlik ( http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/pawlik/) einen Aufsatz in der F.A.Z. vom 25 Februar 2008
(a.a.O. Seite 40). Dort plädiert Pawlik für ein neuartiges Präventionsrecht, das Elemente des Kriegsrechts aufnehmen müsse.

Worum geht es? Nach Ansicht des Professors mache es der Kampf gegen den (internationalen) Terrorismus unabdingbar die Trennung zwischen Kriegsrecht, Polizeirecht und Strafrecht zumindest stellenweise aufzuheben. „Hart, aber treffend“ formuliert, so Pawlik, gehe es doch um „Schädlingsbekämpfung“ und hierbei sei der Rechtsstaat alter Prägung überfordert, lege sich selbst Fesseln an, wo er eigentlich die Bürger zu schützen die Pflicht habe.
Zwei wesentliche Maßnahmen der – Zitat- „Unschädlichmachung“ präferiert der Staatsrechtsprofessor. Nämlich „die Inhaftierung bis zum Ende der Feindseligkeiten und die Tötung, und zwar grundsätzlich auch außerhalb konkreter Kampfhandlungen“. Letzteren Punkt führt Pawlik in seinem Beitrag nicht weiter aus, sonder begründet ausführlich nur die Notwendigkeit einer Art „Sicherungshaft“ für Gefährder.

Dabei wendet er sich auch der Frage zu, „inwieweit die Inhaftierten zum Zwecke der Informationserlangung herangezogen werden dürfen.“
Direkte Foltermaßnahmen befürwortet er zwar nicht, aber zumindest vorsätzliche Täuschung, das Versprechen von Zusagen die später nicht eingehalten werden, hält er für zulässig.

Professor Pawlik geißelt die „verbissenen Verteidiger eines wirklichkeitsenthobenen Rechtsstaatsideals“ und fordert „extensive, weit ins Gefahrenvorfeld ausgreifende Ermittlungsmaßnahmen.“ Dass dabei zwangsläufig Unbeteiligte vermehrt ins Visier der Sicherheitsbehörden geraten, bezeichnet er als unvermeidlichen Kolalateralschaden.

Mit seinem Aufsatz reiht sich Pawlik ein in die Schar derer, die nicht die Ursachen für sogenannten „Terrorismus“ wahrnehmen wollen, sondern nur darauf aus sind, unter Ausnützen einer aufgeheizten Stimmung bestehende gesetzliche Bestimmungen immer weiter aufweichen oder zu beseitigen.

Was die erwähnte „Sicherungshaft“ betrifft haben wir heute schon deren Pedant, die Sicherungsverwahrung. In dieser sitzen – selbst nach konservativen Schätzungen – mindestens 40 % völlig zu Unrecht, weil sie keinerlei Gefahr für die Allgemeinheit darstellen
(Professor Wittchen in der Süddeutschen Zeitung vom 16.08.2005); die allgemeine Kritik an der SV einmal ganz beiseite gelassen.

Und auch im Polizeialltag kommt es immer wieder zu (zumindest) folterähnlichen Übergriffen auf Verdächtige, auch wenn diese selten so offen praktiziert wurden, wie vor wenigen Jahren im Fall des Frankfurter Polizeipräsidenten Daschner ( http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/317/27290/).

Das heißt, Juristen vom Schlage Pawlak wollen letztendlich das legalisieren was in Praxis schon verbreitet ist, sie liefern als willige Juristen der wirtschaftlichen und politischen Elite die Argumentationshilfen um die Bevölkerung immer weiter und besser unter Kontrolle halten zu können. Die angeblichen „Terroristen“ sind nur das Vehikel für die Totalitarismuswünsche der Elite.
Morgen sollen angebliche terroristische islamistische Gefährder in Sicherungshaft. Aber was ist übermorgen? Trifft es dann aktive Gewerkschafter, die mit ihren Forderungen angeblich den Fortbestand der Wirtschaft gefährden ? Oder triff es jene die Demonstrationen gegen stattliche Repression anmelden, weil sie durch ihr Tun die Bevölkerung verunsichern?

Sicher ist das weit voraus gedacht, aber all das wird dann durch Gesetze die heute gemacht werden juristisch möglich.

Es gilt unverändert den Anfängen zu wehren und nicht desinteressiert mit den Schultern zu zucken.

Thomas Meyer – Falk, c/o JVA-Z. 3113, Schönbornstrasse 32,
D-76646 Bruchsal
http://www.freedom-for-thomas.de
http://freedomforthomas.wordpress.com/






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last modified 21.11.2017 | webmaster