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Formularwut in Haftanstalten



In der Natur des/der deutschen Beamtin liegt wohl die Liebe zu Formularen; über drei Formulare, die als PDF dem Beitrag angeschlossen sind, berichte ich heute exemplarisch.

Die Geldeingangsquittung

In den meisten Haftanstalten Deutschlands ist der Bargeldbesitz strengstens verboten; was dann bei Menschen die lange Zeit in Haft verbracht haben, dazu führt, dass sie neben all den Herausforderungen die sich nach einer Freilassung stellen, auch noch mit dem Kennenlernen des neuen Geldes beschäftigen müssen (in diesem Fall: dem Euro). Was passiert, wenn per Brief Geld eingeht? Das Personal öffnet den Brief, in Freiburg geschieht dies in Gegenwart der Insassen, in anderen Anstalten, wird dies zentral in einer Posteingangsstelle erledigt, und das eventuell innen liegende Bargeld wird entnommen und auf das Gefangenenkonto eingezahlt. Als Beleg wird einem eine Quittung ausgestellt (die PDF-Datei zeigt die Quittung für eine einem Brief beigelegt eine Cent Münze).

Die „Behandlungsvereinbarung“

Aus den Job-Centern sind manchen die „Eingliederungsvereinbarungen“ bekannt, die zu unterzeichnen Arbeitssuchende kaum vermeiden können. Möglicherweise um auch Gefängnisinsassen schon an solche „Verträge“ zu gewöhnen, müssen in der niedersächsischen Justizvollzugsanstalt Rosdorf Sicherungsverwahrte im Wohngruppenvollzug eine sogenannte „Behandlungsvereinbarung“ unterschreiben.

Dort verpflichten sich die Betroffenen in Teil I der „Behandlungsvereinbarung“, unter anderem zu einer „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ (was das meint, habe ich kürzlich beschrieben unter https://linksunten.indymedia.org/de/node/208126 dort im Kapitel „Exkurs: die smarte Macht des Gefängnispersonals“, dazu, Gemeinschaftsaufgaben zu übernehmen, zu einem „angstfreien Klima“ beizutragen, und vielerlei mehr.

Das sich selbst als „Behandlungsteam“ bezeichnende Anstaltspersonal verpflichtet sich sodann in Teil II der „Behandlungsvereinbarung“ dazu, den Betroffenen „kennen zu lernen“, ihm „Verständnis entgegen zu bringen“, ihn zu unterstützen „an sich selbst zu arbeiten“ und ihm „geeignete Hilfen und therapeutische Mittel anzubieten“.

Wer sich dann diesem Hilfsangebot verweigert, oder andere Insassen in deren Behandlungsverlauf behindert oder stört, der wird kurzerhand „in eine andere Wohngruppe“ verlegt, so die unmissverständliche Ankündigung in Teil 111 der „Behandlungsvereinbarung“.

Auffällig an dem Formular ist zum einen, wie umfangreich und differenziert sich die Pflichten der Untergebrachten gestalten, wohingegen sich Gefängnispersonal zu nichts mehr „verpflichtet“, als es schon qua Arbeitsplatzbeschreibung verpflichtet ist zu leisten und wofür es das teils recht üppige Gehalt jeden Monat bezieht. Tatsächliche Verbesserungen für die Verwahrten, werden nicht in den Pflichtenkanon des Personals aufgenommen.

Zum anderen eröffnen sich für die Anstalt mannigfache Ansatzpunkte, als unbequem geltende Untergebrachte aus der entsprechenden Wohngruppe zu entfernen.

Von einer echten Freiwilligkeit zur Unterschriftleistung kann, wie auch bei den Eingliederungsvereinbarungen der Job-Center, nicht gesprochen werden.

Benachrichtigungen im Notfall

Wenige Tage nach dem Tod eines schwerstbehinderten Sicherungsverwahrten (http://political-prisoners.net/item/5067-erneut-haeftling-gestorben-in-s…) wurden durch den Sozialdienst der Justizvollzugsanstalt Freiburg an die Sicherungsverwahrten Formulare verteilt, in welchen sie anzugeben haben, wer im Falle eines „medizinischen Notfalls“ hiervon informiert werden möge. Für diesen Fall entbinde man das Personal von dessen Schweigepflicht. Und wer keine Benachrichtigung wünsche, möge auch dies erklären.

Das Formular sorgte für sarkastisch gefärbte Heiterkeit, bei einigen allerdings auch für Bitterkeit, bis hin zu Empörung. Nach doch „erst“ vier Jahren Betrieb der Verwahreinrichtung, geprägt von diversen Todesfällen und medizinischen Notfällen, komme man nunmehr „völlig überraschend“ auf die Idee, dass es überhaupt im medizinischen Notfalle angemessen sein könnte Dritte zu benachrichtigen.

Andere meinten, „die verwahren uns hier doch eh bis wir verrecken“, da brauche man dann auch niemanden mehr benachrichtigen.“ Die sollen sich das Formular sonst wohin schieben“, rief ein anderer Langzeitverwahrter.

Formularwut

Diese drei Formulare bilden lediglich einen winzigen Ausschnitt. So steht im Flur, auf der Station auf der ich seit 2013 lebe, ein Podest mit einer Auswahl von rund 20 Formularen, die für den Alltag relevant sind: vom Antrag für eine Ausführung (Verlassen der Anstalt unter Bewachung), über ein gesondertes Formular, für das bei einer solchen Ausführung mitzunehmende Geld, Anträge für einen Termin beim Anstaltsarzt, Gefängniszahnarzt, Gefängnissanitäter, der Antrag für Buchung von Geld für das Telefon, für Taschengeld, die Zulassung von Besucherinnen, die Genehmigung eine bestimmte Person anrufen zu dürfen und so weiter und so weiter. In durchschnittlichen Jahren reiche alleine ich, 200 bis 500 Antragsformulare bei der Justizvollzugsanstalt ein. Hochgerechnet auf eine Anstalt mit über 700 Insassen, ergibt dies tausende Anträge.

Interessant wird es dann, wenn die mitunter von ihrer eigenen Antragsmanie überfordert scheinende Anstalt Anträge „verliert“. Als Insasse muss man sich glücklich schätzen, wenn sich einer der Bediensteten noch daran erinnert, dass man tatsächlich zu diesem oder jenem Vorgang einen Antrag eingereicht hatte, es also nicht etwa Verschulden des Insassen ist, sondern der Anstalt. In einem solchen Fall versucht man dann auch mal auf dem „kurzen Dienstweg“ etwas zu klären.

Hat man dieses „Glück“ nicht, heißt es lapidar: stellen Sie einen neuen Antrag. Und dann wartet man, mitunter erneut Wochen: auf einen Zahnarzttermin, auf Taschengeld, oder was auch immer.

Schließlich habe man doch genügend Zeit, man müsse doch sowieso noch einige Jahre hier zubringen, so mitunter die gemütlich-flapsige Antwort eines Beamten. Wozu also die Eile?

Und so werden die Insassen auch weiterhin von Formularen begleitet werden. Vom Eintritt in die Anstalt – bis hin zum Austritt.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com


Anlage1 (PDF)

Anlage2 (PDF)

Anlage3 (PDF)




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last modified 23.11.2017 | webmaster