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Haschisch vom Knast für Sicherungsverwahrte

Kürzlich berichtete ich über Herrn Ho., der sich gegen die JVA Freiburg mehrfach erfolgreich vor Gericht zur Wehr setzte. Nun errang er einen weiteren Etappensieg. Die Anstalt muss nun prüfen, ob sie ihn mit Cannabis versorgt.

Die Vorgeschichte

Der 1978 geborene Herr Ho. leidet an ADHS, dem sogenannten Aufmerksamkeitsdefizit – und Hyperaktivitätssyndrom, weshalb er seit Jahren von der JVA den Wirkstoff Ritalin erhält, der jedoch verschiedene Nebenwirkungen habe, so Ho. Zum einen habe er massiv an Gewicht verloren, da das Medikament den Hunger dämpfe. Ferner habe er Magenbeschwerden und stets sei das Blutbild im Blick zu halten.

Die Entscheidung der JVA vom 1.8.2017

Nachdem Ho. die Versorgung mit Cannabis bei der JVA Freiburg beantragt hatte, lehnte diese lapidar ab, eine solche Versorgung sei hier nicht vorgesehen.

Die Klage

Hiergegen zog der Sicherungsverwahrte vor Gericht. Er beantragte beim Landgericht Freiburg zu prüfen, ob die Ablehnung rechtmäßig sei. Seitens der Anstalt wurde schriftsätzlich Stellung genommen. Cannabisprodukte seien nur gegen Spastiken bei Multipler Sklerose (MS) zugelassen. Da Herr Ho. unstrittig nicht an MS leide, bestehe auch keine Möglichkeit Cannabisprodukte zu verordnen.

Beschluss des Landgerichts Freiburg

Mit Beschluss vom 23.01.2018 (Az.: 13 StVK 304/17) hob das Landgericht die Entscheidung der JVA Freiburg auf. Ferner verpflichtete des Gericht die Anstalt, Herrn Ho., unter Beachtung der Rechtsauffassung des Landgerichts neu zu bescheiden. Unzutreffend gehe man seitens der Anstalt davon aus, die Verordnung komme nur bei MS in Frage, vielmehr sei auch bei ADHS die Anwendung von Cannabis „nicht ausgeschlossen“, so die Kammer.

Allerdings stelle die Versorgung mit Cannabis die ultima ratio dar.

Weiterer Verlauf

Die Anstalt hat nun bis zu drei Monate Zeit, bis sie Herrn Ho. neu bescheiden muss. Ob sie ihn mit Cannabis versorgt ist offen. In anderen Fällen hat die 12. Strafvollstreckungskammer des LG Freiburg auch schon die Vesorgung mit Subutex oder Diamorphin angeregt. Weshalb des – nicht nur in Freiburg – Alltag ist, das gerade Drogenabhängige substituiert werden. Weshalb dann nicht auch somatisch Kranke mit Cannabis versorgt werden, ist nicht nachvollziehbar.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV)
Herrmann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg
freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de

Anlage

Beschluss des Landgerichts

Datei:

Beschluss LG Freiburg 23.01.2018 13 StVK 304 17.pdf




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last modified 14.02.2018 | webmaster