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Besuchsverbot für Marco Camenisch in JVA Freiburg

Am 12.3.2019 eröffnete mir der zuständige Jurist der
Justizvollzugsanstalt Freiburg, Dr. K. mündlich, dass meinem
Antrag von Januar 2019 auf Zulassung von Marco Camenisch als
Besucher nicht stattgegeben werde.


Die Gründe

Zur Begründung verwies der „Staatsanwalt“ (so seine
offizielle Amtsbezeichnung) darauf, dass Besuche meine
Resozialisierung gefährden, sowie die Sicherheit der Anstalt
tangieren. Über Wikipedia habe man recherchiert, dass Marco
Camenisch ein Ökoterrorist sei, der auch schon Gewalt gegen
Gefängnisbeamte ausgeübt habe und ausgebrochen sei. Zudem sei
zu befürchten, dass er mir sicherheitsrelevante Informationen
über eine Schleusenanlage der Justizvollzugsanstalt Freiburg
übermitteln könne, was hilfreich für einen eventuellen
Ausbruch sein könne.
Hintergrund hierfür ist, dass ich bei SIEMENS im Rahmen einer
Recherche nach Details zu einem Auftrag hier in der
Haftanstalt fragte. Denn Siemens baut hier auf den vier
SV- Stationen ein Schleusensystem ein durch das die
Verwahrten künftig (eines Tages) selbstständig in den
Knasthof gelangen können sollen, also ohne, dass Beamte sie
in den Hof schließen müssen. Meine Anfrage hat Siemens der
Justizvollzugsanstalt zugeleitet und stuft einige Fragen als
sicherheitstechnisch als sehr bedenklich ein.


Die weiteren Schritte

Das Besuchsverbot ist nun Gegenstand eines Verfahrens beim
Landgericht Freiburg. Was meine Anfrage bei Siemens mit Marco
Camenisch zu tun haben soll, das ist mir nicht erklärlich.
Jedenfalls scheint sich die bundesdeutsche Justiz als
verlängerter Arm der Schweizer Justiz zu begreifen. Marco
soll auch hier gebrandmarkt werden, dafür spricht auch die
Wortwahl des Dr. K. wenn er Marco Camenisch als
„Ökoterroristen“ bezeichnet.

Über den Fortgang des Verfahrens werde ich berichten.



Thomas Meyer—Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

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last modified 20.03.2019 | webmaster