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Renitenz des Landtags in Düsseldorf



Renitenz des Landtags in Düsseldorf – Die kurze Geschichte einer (erfolglosen) Petition

Am 23. September 2006 wurde der spanische Anarchist Gabriel Pombo das Silva in der Justizvollzugsanstalt Aachen von Wärtern in den Bunker verschleppt und dort einige Tage festgehalten. Anlass war eine Solidaritätsaktion vor den Knastmauern, bei der auch ein kleines Feuerwerk gezündet wurde ( http://www.escapeintorebellion.info).

Um mal zu sehen, wie sich der Landtag zu dem Verhalten der Schließer stellen würde, reichte ich eine Petition ein und beantragte, die Zustände in der JVA Aachen auf ihren unmenschlichen und rechtswidrigen Zustand hin zu prüfen.

Ein Mitarbeiter der Präsidentin des Landtages teilte mir mit, ich möge eine Vollmacht von Gabriel vorlegen, vorher prüfe man gar nichts. Zwischenzeitlich kam es in der JVA Siegburg zu dem Mord an einem Gefangenen. Es wurde bekannt, wie lange dieser Gefangene litt, bevor ihn Mitgefangene töteten.

Unter Hinweis auf diesen Vorfall schrieb ich erneut an den Landtag und frug, ob man auch eine Vollmacht des mittlerweile ermordeten Gefangenen verlangen würde, bevor man prüfe, welche Zustände in den Knästen des Landes herrschen.
Hierauf hin antwortete man mir, solange ich keine Vollmacht von Herrn Pombo das Silva vorlege, geschehe nichts und im übrigen werde man mir auf künftige Schreiben nicht mehr antworten.

Nun erhob ich Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf mit dem Ziel, den Landtag zu verpflichten, meine Petition sachlich zu bearbeiten.

Mit Beschluss vom 02.08.2007 (Az.: 22 K 6279/06) bewilligte die 22. Kammer Prozeßkostenhilfe und ordnete mir auf Staatskosten einen Anwalt bei.
Das Gericht führte aus, meine Klage biete hinreichende Aussicht auf Erfolg, denn “eine rechtliche Grundlage für (die) Weigerung” des Landtages, meine Petition zu bearbeiten, sei “indes nicht ersichtlich”. Es ist nach Ansicht des Gerichts “gerade nicht erforderlich, dass der Petent eine Verletzung eigener Rechte geltend macht”.

Angesichts dieser Zwischenentscheidung lenkte die Präsidentin des Landtages ein, veranlasste die Bearbeitung der Petition und ließ mir wenige Wochen später mitteilen, der Vorgang gebe zu keinen Beanstandungen Anlass. Herr Pombo das Silva sei völlig rechtmäßig in den Bunker verbracht worden.

Wieder mal ein Beispiel dafür, dass eine wirkliche Kontrolle dessen, was hinter Mauern passiert, nicht stattfindet. Denn zu einer auch nur halbwegs objektiven Bearbeitung der Eingabe hätte es gehört, z.B. Herrn Pombo das Silva anzuhören. Dies geschah nicht. Man begnügte sich mit einem Bericht des Justizministeriums. Wer erwartet, dass das Justizministerium die Verschleppung eines Gefangenen in den Bunker kritisiert?

Eingedenk des oben erwähnten Mordes in der JVA Siegburg wurde in Nordrhein-Westfalen zwischenzeitlich speziell für den Strafvollzug ein Ombudsmann bestellt (sinnigerweise ein ehemaliger Richter – soviel zur “Objektivität”).
Die ersten Erfahrungen seitens Gefangener mit dem Ombudsmann lassen keine Verbesserungen erwarten. So berichtete mir beispielsweise Markus D. aus der JVA Geldern nach einem Gespräch mit diesem Ex-Richter: “Ich würde im nachhinein sagen, dass er kein persönliches Interesse an der ganzen Angelegenheit hatte. Seine Körperhaltung und die Art und Weise, wie er um die Fakten getänzelt ist, haben es ganz klar erzählt.”

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
homepage: http://www.freedom-for-thomas.de




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last modified 23.11.2017 | webmaster