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Das Justizministerium und der Hungerstreik


Wie die Interessenvertretung Inhaftierter (IVI) berichtete, haben sich Anfang August 2008 über 500 Gefangene an einem Hungerstreik gegen die Haftsituation in Deutschland beteiligt. Eine mediale Rezeption fand nur in wenigen Zeitungen, darunter taz (Ausgabe Hamburg, 08.08.2008) Junge Welt (04.08.2008), sowie Neues Deutschland (15.08.2008) statt.

Unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen fragte ich Justizministerium in Düsseldorf an, welche Informationen über diesen Hungerstreik dort vorliegen würden.

Mit Bescheid vom 04.09.2008 teilte man mit (Az. 1451 E - Z.5/04): "Nach Kenntnis der Fachabteilung ist in Nordrhein-Westfalen kein Gefangener dem Aufruf (zum Hungerstreik, Anmerkung Meyer-Falk) gefolgt."

Angefügt waren dem Bescheid eine Kopie eines Ausdruckes des Aufrufs, den das Ministerium der Webseite http://de.indymedia.org/2008/07/223322.shtml entnommen hatte. Wobei die Ablichtung oben rechts die Handzeichen der Ministeriumsmitarbeiter enthielt, welche den Aufruf zur Kenntnis nahmen. Außerdem fügte das Ministerium die Kopie einer Solidaritätskarte bei, die das Haus im Rahmen des Hungerstreiks erreichte. Hierzu teilte das Justizministerium noch ergänzend mit: "Eine solche standardisierte Solidaritätsbekundung ist (...) insgesamt sechsmal eingegangen.".

Wird hier der Protest von Gefangenen bewusst heruntergespielt, oder wieviele Gefangene haben sich wirklich an der Aktion zumindest in Nordrhein-Westfalen beteiligt? Will das Ministerium überhaupt wissen wer und wieviele sich beteiligt haben? Denn die sehr feinsinnig zu argumentieren verstehenden Juristen schreiben schließlich, dass sich "nach Kenntnis der Fachabteilung" kein einziger Gefangener in NRW beteiligt habe, was nicht ausschließt, dass sich sehr wohl welche beteiligten.

Kritisch bleibt sicher anzumerken, dass die Forderungen die die IVI in ihrem Aufruf stellt, recht lieblos zusammengeschustert erscheinen; da steht etwas wahllos die Anprangerung der Postzensur und Haftkosten, neben der Isolationshaft und der Sicherungsverwahrung. Und angesichts des wochenlangen Vorlaufs dann in der taz (Hamburg, 08.08.2008) lesen zu müssen, der Rechtsanwalt von Nadine Tribian (u.a. auf Hinweis auf ihre Lage wurde die Aktion von Peter Scherzl von der IVI initiiert) wisse nicht ob sie überhaupt an dem Hungerstreik teilnehme, verwundert dann doch ein wenig.

Trotz allem bleibt die Losung: Abschaffung aller Knäste!

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA-Z. 3113, Schönbornstrasse 32, D-76646 Bruchsal

http://www.freedom-for-thomas.de
http://www.freedomforthomas.wordpress.com




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last modified 23.11.2017 | webmaster