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Unschuldig im Knast ? Alltag eines Gefangenen

Unschuldig im Knast ?
Alltag eines Gefangenen


“... bleibt dem Unterzeichner nur, sich beim Antragsteller zu entschuldigen.“ – wann hat ein Gefangener je so etwas aus der Feder eines Richters gelesen ?!
Geschehen im Beschluss vom 16. Januar 2006, unterzeichnet von Richter Dr. Jeckel
(Landgericht Karlsruhe, AZ : 151 StVK 362/05).

Die schon berüchtigte Praxis der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal
(http://www.jva-bruchsal.de/servlet/PB/menu/1157406/index.html)
im Umgang mit Gefangenen (Einzelheiten vgl. http://freedom-for-thomas.de) war erneut Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens.


Zur Vorgeschichte


Andreas Kühn sitzt seit dem 25 Juli 2005 in Haft – und zwar unschuldig wie er sagt. Nun ist es nichts ungewöhnliches wenn ein Gefangener derartiges von sich behauptet, aber bei Herrn Kühn gibt es durchaus gewichtige Argumente die für ein Fehlurteil sprechen
(vgl. http://www.andreas-kuehn.info).
In der JVA wurde ihn nun im September 2005 von dem Wärter G. zur Last gelegt, er
- Kühn - habe mit einem heißen Essenstablett nach einem anderen Wärter geworfen. Seine Erwiderung, ihm sei das Tablett lediglich ausgerutscht, sei eine reine Schutzbehauptung.

Die für seinen Haftbereich zuständige Abteilungsjuristin ging gleich in die vollen : 7 Tage Arrest (dieser wird in Isolationshaft in einer kahlen Zelle, ohne private Gegenstände vollzogen), sowie umfangreiche Sicherungsmaßnahmen, u.a. Einzelhaft, Tragen von Anstaltskleidung, keine Teilnahme an Freizeitveranstaltungen.

Einen hiergegen gerichteten Eilantrag wie Dr. Jeckel am 11.09.2005 als unbegründet zurück, um jedoch mit Beschluss vom 16.01.2006 Herr Kühns Klage dann in der Hauptsache doch stattzugeben.


Die Gerichtsentscheidung


In deutlichen Worten kritisierte der Richter, dass seit Jahren in der JVA Bruchsal unter Missachtung des Strafvollzugsgesetztes die dem Anstaltsdirektor Müller untergeordneten AbteilungsleiterInnen Diziplinar – und – Sicherungsmaßnahmen verhängen. Hierzu seien sie, mangels Zustimmung des Justizministeriums gar nicht berechtigt !

Zwar gestatte § 156 Absatz 3 Strafvollzugsgesetzt, dass der Anstaltsleiter derartige Aufgaben zwar an Mitarbeiter delegiert, jedoch ist hierfür zwingend die Zustimmung des Justizministeriums einzuholen.
Das heißt seit vielen, vielen Jahren wurden in der JVA Bruchsal gegen Hunderte von Gefangenen illegal Maßnahmen verhängt – aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Bei Herrn Kühn entschuldigte sich der Richter für die verzögerte Bearbeitung seiner Klage, die zur Folge hatte, dass er den Arrest zu Unrecht verbüßen musste.
Denn Folge der rechtswidrigen Praxis der JVA ist, dass alle diese Maßnahmen illegal sind d.h. auf eine inhaltliche Prüfung kommt es gar nicht mehr an.

Nachdem Herr Kühn so seine ganz eigenen Erfahrungen mit dem Strafgerichten bei seiner Verurteilung machte, konnte ihn die Verfahrensweise der JVA Bruchsal auch nicht mehr schocken. Zwischenzeitlich wurde er in die JVA Heimsheim
(http://www.jva-heimsheim.de/servlet/PB/menu/1153115/index.html) verlegt und betreibt von dort aus seinen Kampf um Wiederaufnahme seiner Strafsache.

Thomas Meyer – Falk,
c/o JVA – Zelle 3117,
Schönbornstrasse 32,
D- 76646 Bruchsal
HP : http://www.freedom-for-thomas.de





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last modified 23.11.2017 | webmaster