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Zivilklage wegen Telio GmbH/Amtshaftung terminiert

Im Dezember 2019 wird das Landgericht Karlsruhe über eine Amtshaftungsklage gegen das Land Baden-Württemberg öffentlich mündlich verhandeln.
Das heißt, alle interessierten Menschen können den Prozess besuchen.

Die Vorgeschichte

Telio GmbH bietet in zahlreichen Haftanstalten Deutschlands die Abwicklung der Telefonie an. Allerdings sind die Gebühren wohl denen der Telekom vergleichbar, die an den wenigen öffentlichen Telefonsprechern verlangt werden. 20 Cent pro Minute für ein Inlandsgespräch gehen auf die Dauer ziemlich an den Geldbeutel (aktuell werden 14 Cent verlangt). Wer also mal 30 Minuten mit vertrauten Menschen sprechen möchte, der hat danach 4,20 ¤ weniger auf dem Konto, zuvor sogar stolze 6 ¤¹ Für zwei solcher Gespräche bekommen Menschen in Freiheit schon fast eine Flatrate für ihr Smartphone, inkl. SMS und unbegrenzten Ferngesprächen innerhalb Deutschlands. Gar nicht zu reden von den Tarifen die anfallen, wenn mensch jemanden auf einem Handy oder gar im Ausland anrufen möchte. Da sind dann ohne weiteres 60 Cent und je nach Land auch über ein Euro pro Minute fällig!

Die Zivilklage

Zwar müssen laut Gesetz die Insass/innen die Kosten für die Telefonie bezahlen, aber nicht nur ich stehe auf dem Standpunkt, dass alle ausscheidbaren Kosten, wie etwa für die ganze Sicherheitsinfrastruktur, welche die Haftanstalten gerne haben wollen, solle der Staat zahlen. Also für das Aufzeichnen der Telefonate, die Kontrolle wer wann wen anruft, und anderes mehr. Deshalb nahm ich das Land Baden-Württemberg auf Schadenersatz in Anspruch, denn nach Ansicht renommierter Jurist/innen, aber auch verschiedener Gerichte verletzten öffentliche Stellen die Amtspflichten, wenn sie einen Dienstleister beauftragen, der solche Tarife von Inhaftierten fordert.

Die mündliche Verhandlung

Meinem anwaltlichen Vertreter, Herrn Klaus Eschenburg aus Freiburg (https://www.dr-klaus-eschenburg.de), der mir vom Landgericht im Weg der Prozesskostenhilfe beigeordnet wurde, wurde zwischenzeitlich die Ladung zur mündlichen Verhandlung zugestellt: Am Dienstag, 10.12.2019, 10:30 Uhr wird im Sitzungssaal 130 (1.OG) des Landgerichts Karlsruhe, Hans-Thoma-Str. 7 mündlich verhandelt (zum Aktenzeichen 2 O 489/14). Einen Vergleichsvorschlag lehnte das Land ausdrücklich ab.

Ausblick

Nachdem das OLG Frankfurt (15 U 181/17, Urteil vom 30.11.2018) dem Grunde nach einen Schadenersatzanspruch anerkannte, dort war Kläger ein Sicherungsverwahrter aus Butzbach, dürften die Erfolgsaussichten vorliegend nicht gering sein. Allerdings werden die wenigsten anderen Inhaftierten etwas davon haben, denn die Anforderungen an einen Amtshaftungsanspruch sind recht hoch, so wird u.a. verlangt, dass man zuvor auf anderem Wege Abhilfe versucht hat zu erlangen. Dazu zählt auch, sich vor der Strafvollstreckungskammer (dort können Gefangene gegen Maßnahmen einer Justizvollzugsanstalt klagen) zu wehren.
Zumindest in der Justizvollzugsanstalt Freiburg soll zudem ab Dezember 2019 ein neuer Anbieter tätig werden, der dann für eine Minute „nur“ noch circa 2 Cent verlangen soll.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justivollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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last modified 08.09.2019 | webmaster