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3 Jahre 3 Monate Knast für Redskin

Am 13. Juli 2004 verurteilte mich das Amtsgericht Karlsruhe, unter Vorsitz von RICHTER MÜLLER zu – weiteren – 3 Jahren und 3 Monaten Haft, wobei in dieses Urteil eine Verurteilung aus dem Jahr 2000 zu 2 Jahren und 2 Monaten mit einfloß (das Strafende verschiebt sich so auf 2013, danach soll ich in Sicherungsverwahrung).

Mir war zur Last gelegt worden, diverse Gefängnisjuristen, aber auch PolitikerInnen brieflich beleidigt bzw. bedroht zu haben. Strafantrag hatten u.a. der bayrische Innenminister Beckstein, die baden–württembergische Kultusministerin Schavan, der hessische Ministerpräsident Koch gestellt.
Sie fühlten sich durch briefliche Äußerungen in die Nähe des Faschismus gerückt.

Bemerkenswert an dem Prozeß war unter anderem, daß der Sitzungsanwalt, ein OBERSTAATSANWALT ZIMMERMANN, die Anklage vertrat, obwohl er in den Anklagen als Beleidigungsopfer aufgeführt war. Wenige Tage vor dem Prozeßtermin besuchte mich ein Rechtsmediziner der Universität Tübingen, um sich ein Bild über meine Verhandlungsfähigkeit zu machen. Er attestierte mir gute körperliche und geistige Gesundheit, sprach sich jedoch wegen der durch die lange Isolationshaft reduzierte Konzentrationsfähigkeit dafür aus, nach 90 min. Verhandlung jeweils 15 min. Pause zu machen.

Erwähnung finden sollte noch die meines Erachtens menschenunwürdige Art der Vorführmodalitäten: ohne mir dies zuvor anzukündigen, wurde mir verboten in Privatkleidung zum Termin zu kommen. Ich wurde im Keller der JVA von paramilitärisch aussehenden Sicherheitsbeamten unter Androhung unmittelbaren Zwangs aufgefordert, mich nackt zu entkleiden, mich zu bücken, die Gesäßbacken zu spreizen, den Hodensack hochzuheben, so daß ich mich unwillkürlich an die Berichte aus dem Irak über die dortige Behandlung von Gefangenen im berüchtigten Knast Abu Ghraib erinnert fühlte.

Da ich in Isolationshaft sitze, man mich und die Zelle täglich durchsucht, lag es fern, daß ich irgendwelche gefährlichen Waffen bei mir führen würde.

Sodann mußte ich Sträflingskleidung anziehen und wurde gefesselt! Endlich enthüllte sich mir die Bedeutung des Begriffs "Handtasche"; nachdem man die Hände in schmerzhafter Position (verdreht, Handrücken an Handrücken) gefesselt hatte, verpackte man sie in einer Art Plastik– oder Nylontasche. Sodann wurde diese Tasche mit Schnüren fest verschlossen und um die Handgelenke mehrfach Bänder zur Fixierung befestigt. Anschließend band man die Tasche mit einem Gürtel um meinen Bauch. Dazu noch Fußfesseln – und derart verschnürt erteilte mir ein Sicherheitsbeamter den Hinweis, man würde von der Schußwaffe Gebrauch machen, sollte ich zu flüchten versuchen (ob sie fürchteten ich könne wie ein Hase fort hoppeln entzieht sich meiner Kenntnis).

Dieser Prozeß hat sicherlich nicht dazu beigetragen mich zu "beeindrucken" oder mir die Sinnhaftigkeit dieses Strafrechts-/Strafvollzugsrechtssystems zu verdeutlichen, vielmehr bekräftigt er mich in meiner (politischen) Überzeugung, daß die Notwendigkeit besteht, unversöhnlich und ohne falsche Kompromisse für eine freie und menschliche Gesellschaftsform einzutreten. In einer imperialistisch–kapitalistischen Gesellschaft sind Freiheit und Menschlichkeit jedoch nicht zu verwirklichen!




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