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Kanzler Schröder kein Mörder? Staatsanwalt ermittelt nicht wegen Irak-Krieg!

Es dürfte allgemein bekannt sein, dass sich die deutsche Bundesregierung - trotz gegenteiliger Beteuerungen - an den US-Aggressionen gegen den Irak beteiligt, z.B. durch Gewährung von Überflugrechten, für die ihre Mordfracht tragenden B 52-Bomber.


Nachdem sich der Generalbundesanwalt strikt weigert, gegen Kanzler SCHRÖDER wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges zu ermitteln, erstattete ich vorsorglich Strafanzeige wegen des Verdachts der Beteiligung an Mord gegen SCHRÖDER bei der Staatsanwaltschaft in Berlin. Jeder „gewöhnliche“ Gehilfe eines „gewöhnlichen“ Mörders würde verfolgt werden, nicht so bei SCHRÖDER!


Staatsanwalt EISENBACH (Staatsanwaltschaft Berlin, Az 74 Js 62/03) entschied am 4. April 2003, keine Ermittlungen aufzunehmen, da der Bundeskanzler schließlich „wiederholt (den) Willen geäußert (habe), sich an einem militärischen Schlag gegen den Irak nicht zu beteiligen“. Außerdem stelle die Gewährung von Überflugrechten die „Erfüllung von Bündnispflichten“ dar und sei ebenfalls „eine bloße Nichtverhinderung von Angriffshandlungen“.


Eine ebenso interessante wie auch gewagte, jedoch typische Argumentation, geht es doch darum, ein Mitglied der deutschen Regierung vor strafgerichtlicher Verfolgung zu schützen.


Noch in keinem Fall „gewöhnlicher“ Kriminalität weigerte sich eine deutsche Staatsanwaltschaft zu ermitteln, nur weil der/die Tatverdächtige - hartnäckig - leugnete (es sei beispielhaft an den Fall von Frau Monika BÖTTCHER, geborene WEIMAR erinnert, die vom Landgericht Frankfurt/a.M. wegen Mordes an ihren 2 Kindern verurteilt wurde und bis heute die Tat bestreitet).


Und was die angeblich „bloße Nichtverhinderung von Angriffshandlungen“ angeht, so sind in Deutschland Strafurteile wegen Mordes z.B. gegen Mütter ergangen, die ihre Kinder haben verhungern und verdursten lassen, obwohl doch der Tatbeitrag der Mütter „lediglich“ darin bestand, zu verhindern, dass die Kinder angemessen ernährt wurden.


Ja, diese Vergleiche hinken, sie sollen jedoch deutlich machen, dass hier ohne weiteres zumindest die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (nach Beantragung der Aufhebung der parlamentarischen Immunität SCHRÖDERS) möglich gewesen wäre!


Soviel heute als Lehrstück praktizierter Rechts-staatlichkeit!




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last modified 21.11.2017 | webmaster