de | en


index


texte


soli-aktionen


thomas


links


situation


karikaturen


impressum
Sensationelle Wendung in "Nikolaus-Affäre"

Vor einigen Wochen berichtete ich "live" aus dem Knast in Bruchsal, dass eine Regierungsrätin X. ein Zitat aus einem meiner Briefe zu den Gefangenenakten nahm, da es für die Sicherheit der JVA von Bedeutung sei. Konkret ging es um mein ironisches Lamentieren darüber, dass der Nikolaus es versäumt habe, am 6.12.02 meine Schuhe mit Säge, Feile & Leiter zu füllen.

Am 10.12.02 wurde ich über o. g. Vorgang von einem leitenden Wärter informiert und da mir das Strafvollzugsgesetz (vgl. §109, Text des Gesetzes zu finden: www.knast.net) die Möglichkeit einräumt, gegen Maßnahmen der Justizvollzugsanstalt (JVA) zu klagen, ergriff ich die Gelegenheit beim Schopfe.
Die o. g. Regierungsrätin (zu ihrem sonstigen Wirken vgl. auch Realsatire aus Knast in Bruchsal) verteidigte tapfer auf zwei Seiten ihre eigene Verfügung und auch der Gefängnisleiter attestierte ihr korrektes Verhalten, als sie jene Passage zu den Akten nahm.

In einem immerhin 11 Seiten umfassenden Beschluß vom 13.01.03 (Az. 151 StVK 377/02) kommt jedoch das Landgericht Karlsruhe zu dem Schluß, das die Verfügung rechtswidrig ist, weshalb sie aufgehoben und zugleich die Entfernung jener Passage aus den Akten angeordnet wurde.
Wörtlich schreibt die Strafvollstreckungskammer, unter Leitung des Vorsitzenden Richters S.

"Für die Kammer ist jedoch nicht ersichtlich, dass die Sicherheit der Anstalt, nämlich die Abwendung von Gefahren für die äußere und innere Sicherheit, die z. b. von Befreiungs- oder Fluchtversuchen, Meutereien oder Geiselnahmen ausgehen, in relevanter Weise durch die zu den (Akten) genommenen Briefpassagen tangiert werden könnte."

Das Gericht merkt an, dass aus der "offensichtlich ironisch gemeinten Äußerung des Gefangenen, der ?Scheiß Nikolaus? habe ihm am 6.12. ? keine Säge, Feile, keine Leiter- einfach nix? in die Schuhe gelegt, (?) ernsthaft (keine) Gefahr für die Anstalt herzuleiten" sei. Derartiges anzunehmen erscheine dem Gericht "fern liegend".

Wir dürfen gespannt sein, ob o. g. Regierungsrätin sich dafür verwendet - was juristisch möglich wäre - den Fall in die nächsthöhere Instanz (nein, das wäre nicht der Weihnachtsmann höchstselbst, sondern das Oberlandesgericht) zu tragen!
Mit dieser "Nikolaus-Affäre" waren nun mehrere JuristInnen über Stunden befasst, ebenso Schreibkräfte, denn irgendwer musste ja die Schriftsätze zu Papier bringen. Hätte ich mir einen Anwalt für diesen Fall genommen, würde er nun aus der Staatskasse entlohnt werden!

Schauen wir optimistisch in die Zukunft und erwarten den nächsten Coup der eingangs erwähnten Juristin!




Creative Commons-Lizenzvertrag           
last modified 23.11.2017 | webmaster