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Gefährliche Konkurrenz für Knastjuristin?

Kürzlich berichtete ich von Richter KLEINHEINZ ( "Bildungsentzug im deutschen Gefängnis!"), dass er das Verbot des Fernstudiums in Bezug auf einen Strafgefangenen – mich – billigte. Schon an anderer Stelle (vgl. nur "Justizvertreterin beweist Humor!") war zu berichten über das mehr oder weniger wertvolle Wirken einer Gefängnisjuristin, Frau Oberregierungsrätin X , aus der Haftanstalt Bruchsal. Jedoch scheint es, als bekäme sie von dem eingangs erwähnten Richter scharfe Konkurrenz; Konkurrenz soll ja das Geschäft beleben, gerade in einem kapitalistischen System.
Jedenfalls machte er nun mit zwei weiteren Beschlüssen von sich reden:

a) Taschengeldverbot

Obwohl ich seit Jahren in Isolationshaft sitze und kein Taschengeld erhalte, meinte der Richter KLEINHEINZ, ohne den Sachverhalt gründlich aus zu ermitteln, schon 2 Tage nach Klageeingang, dass meine Klage auf Taschengeld unbegründet sei. Schließlich wäre mir schon 2001 angeboten worden in der Isolierzelle alleine zu arbeiten (Zwangsarbeit); da ich jedoch die Arbeit nach wie vor nicht angenommen hätte, sei ich verschuldet arbeitslos. Ich müsse ausdrücklich bei der JVA um Zuteilung von Arbeit bitten, so lange ich dies nicht tue, brauche die JVA weder Arbeit konkret anbieten, geschweige denn das Taschengeld (von ca.28 Euro pro Monat) zahlen. Nicht nur, dass ich also Zwangsarbeit in der Isolierhaft leisten soll, ich habe laut dem Richter sogar die Pflicht darum zu bitten!

b) akustische Bespitzelung

Besuche im Gefängnis dürfen akustisch überwacht werden (d.h. ein Wärter sitzt dabei), sofern dies aus Gründen von Sicherheit und Ordnung geboten ist. 2001 hatte ich versucht ein Kassiber aus der JVA zu schmuggeln und wurde „erwischt“; 2002 entschied das Gericht, dass wenn in den nächsten Monaten sich nichts tue, müsse die akustische Bespitzelung bei Besuchen von der potentiellen Kassiberempfängerin entfallen. Im Juli 2003 entschied o.g. Richter nun völlig gegenteilig: ja, es träfe zu, dass es keine besonderen Vorkommnisse gegeben hätte, dennoch könne die Bespitzelung nicht entfallen, denn ich sei ein ausgesprochen „intelligenter Mann“ und folglich sei mein Verhalten reine Taktik. Und die Besucherin sei potentiell unzuverlässig, da sie mit meinen Vorstellungen und Einstellungen sympathisiere, ferner erledige sie meine e-mails. Demgemäß sei es erforderlich, dass zuerst ein grundlegender Einstellungswandel bei mir erfolgen müsse (ich bin ein Red-Skin und Anarchist), bevor die Bespitzelung entfallen könne, außerdem müsse ich „aktiv“ mit der JVA kooperieren.

Wir sehen: da tut sich schwere Konkurrenz für die Oberregierungsrätin auf, evtl. handelt es sich auch um eine justizinterne Olympiade im Wettkampf: „Originellste Entscheidungsbegründung“? Wir wissen es nicht, aber sicher freut sich Vorsitzender Richter KLEINHEINZ (Fax: 0721-9 26 23 44; Post: c/o Landgericht – StVK - , Hans-Thoma–Str. 7, D-76133 Karlsruhe) über externe Beurteilung seiner Rechts-sprechung.




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last modified 23.11.2017 | webmaster